Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit einiger Zeit haben Sie die Möglichkeit zur Bestellung eines Mittagessens, welches wir Ihnen zum von uns bezuschussten Preis von Euro 5,00 je Gericht anbieten können.

Die Verrechnung des Preises erfolgt über die Lohn- und Gehaltsabrechnung, indem wir den für einen Monat aufgelaufenen Betrag von der Nettovergütung des Folgemonats abziehen. Somit müssen Sie im Februar 2026 erst einmal nichts bezahlen, denn der Abzug für diese Mahlzeiten erfolgt erstmalig im März 2026.

Allerdings werden wir dann im Dezember eines jeden Jahres die bestellten Mahlzeiten für November und Dezember abziehen. Hierzu werden wir die Möglichkeit der Essensbestellung voraussichtlich Mitte Dezember kurz vor der Lohn- und Gehaltsabrechnung beenden. Details dazu erfahren Sie aber noch.

Sollte Ihnen in einer Lohn- und Gehaltsabrechnung ein Ihrer Meinung nach fehlerhafter Betrag abgebucht werden, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Personalabteilung, damit das geklärt und berichtigt werden kann.

Keltern, 20. Februar 2026

gez. Holger Raih