Liebe Kolleginnen und Kollegen,
je nach Betriebszugehörigkeit haben Sie in der Vergangenheit bereits eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie erhalten. Noch bis zum Jahresende sind derartige Zahlungen im Rahmen des geltenden Höchstbetrags möglich.
Wir haben uns entschlossen, mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung für September 2024 die letzte Rate der Inflationsausgleichsprämie an alle Mitarbeitenden, die am 30.09.2024 mit einer Betriebszugehörigkeit von mind. 3 Monaten in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehen und sozialversicherungspflichtig sind, zu leisten, sodass letztendlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, soweit das durch die Betriebszugehörigkeit möglich ist, zusammen mit den bisherigen Zahlungen in den Genuss des Höchstbetrags kommen.
Freuen Sie sich also auf eine Extravergütung im September 2024.
Ferner haben wir in den letzten Jahren jeweils im November neben einem eventuellen Weihnachtsgeld in der Regel auch eine freiwillige Erfolgsprämie gezahlt. Das war uns möglich und wir haben das auch gerne getan. Daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern.
Sicherlich haben Sie den Medien entnommen, dass sich weite Teile der Welt gerade in einer Wirtschaftskrise befinden. Davon sind mittlerweile auch wir betroffen, wenn auch in verhältnismäßig geringem Umfang.
Fakt ist aber, dass wir es aktuell mit schwankenden Auftragseingängen zu tun haben und uns darüber hinaus mit stark gestiegenen Kosten konfrontiert sehen. Hierdurch lassen sich die Ergebnisse der Vergangenheit möglicherweise nicht halten.
Trotzdem möchten wir Sie am Unternehmenserfolg teilhaben lassen. Da wir aber erst zu Beginn des kommenden Jahres nach Erstellung des Jahresabschlusses überhaupt wissen, wie erfolgreich wir waren, werden wir die Auszahlung einer eventuellen Erfolgsprämie nicht wie bisher im November vornehmen, sondern diese auf den März des Folgejahres verschieben.
Keltern, 6. September 2024
gez. Dennis Vetter