Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir zusammen mit der Entgeltzahlung für den Monat März 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 750,00 EUR an alle Mitarbeitende, die am 01.03.2024 in einem aktiven Arbeitsverhältnis standen und sozialversicherungspflichtig sind, ausbezahlen.
Diese Zahlung soll bei Ihnen die anhaltend hohen Belastungen aufgrund der gestiegenen Verbraucherpreise abmildern.
Die Gewährung dieser einmaligen Zahlung erfolgt als sonstige freiwillige Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
Ein zukünftiger Rechtsanspruch auf die wiederholte Gewährung einer solchen freiwilligen Zahlung wird dadurch nicht begründet.
Keltern, 22. März 2024
gez. Dennis Vetter