Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit wir Ihnen ein warmes Mittagessen der Firma Hofmann anbieten, berechnen wir Ihnen hierfür einen Preis von Euro 4,00 je Gericht. Da sich unsere Einkaufspreise deutlich über diesem Betrag befinden und seither immer wieder gestiegen sind, bezuschussen wir diese Mahlzeiten nicht unerheblich.

Eigentlich wollten wir an diesem Preis auch nichts ändern, allerdings hat der Gesetzgeber die sogenannten Sachbezugswerte angepasst. Das sind die Werte, die für die Besteuerung und die Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden.

Hierbei wird der Wert einer Mahlzeit ab dem 01.01.2024 mit Euro 4,13 festgelegt.

Wir werden künftig diesen Preis für eine Mahlzeit berechnen, um eine zusätzliche Versteuerung des Vorteils zu vermeiden.

Ab dem 01.01.2024 berechnen wir Ihnen je Gericht also einen Preis von Euro 4,13.

Ansonsten ändert sich nichts.

Des Weiteren möchten wir Sie informieren, dass vom 18.12.2023 bis zum 05.01.2024 die Kantine geschlossen ist.

Die Dezemberabrechnung des Essensgeld erfolgt mit der Dezemberlohnabrechnung 2023.

Wir bitten um Verständnis und hoffen, dass auch weiterhin viele Mitarbeitende die Hofmann‘s Menü Manufaktur nutzen.

Wir wünschen Ihnen weiterhin einen guten Appetit!

Keltern, 4. Dezember 2023

gez. Vanessa Hermann