Liebe Mitarbeitende,
wir bitten Sie sich an nachfolgende Regelungen zu halten.
Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz:
Mitarbeitende mit einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden täglich müssen keine Ruhepause einhalten.
Mitarbeitende mit einer Arbeitszeit von über 6 Stunden und bis zu 9 Stunden täglich müssen eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einlegen.
Mitarbeitende mit einer Arbeitszeit von über 9 Stunden täglich müssen eine Ruhepause von mindestens 45 Minuten einhalten.
Die Ruhepause kann in mehreren Zeitabschnitten von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Sie dürfen nicht zu Beginn oder Ende der täglichen Arbeitszeit liegen, da sie die Arbeitszeit unterbrechen müssen.
Die Höchstarbeitszeit von 10 Stunden täglich darf nicht überschritten werden.
Kernarbeitszeiten Fertigung:
Mo – Do: 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Fr: 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Pausenzeiten:
Frühstückpause: 09.00 Uhr bis 09.45 Uhr
Mittagspause: 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Innerhalb dieser Zeiträume kann die Pause und Pausendauer frei eingeteilt werden. Überziehungen, sowie Raucherpausen außerhalb der regulären Pausenzeiten sind nicht zulässig. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass jede Pause gestempelt werden muss.
Pausenraum
Es darf nur im Pausenraum im EG und im provisorischen Pausenraum im UG 2 gegessen werden.
(Die Durchführung von Pausen zwischen Paletten ist verboten). Das Aufbewahren von Lebensmitteln ist am Arbeitsplatz/ an den Maschinen untersagt.
Offene Getränke
Es dürfen keine offenen Getränke bzw. offene Kaffeebecher am Arbeitsplatz aufbewahrt werden. Bitte verwenden Sie hierfür verschlossene Flaschen und Becher.
Handyverbot
Während der Arbeitszeit gilt generelles Handyverbot. Es darf auch keine Musik über das Handy gehört werden. Möchten Sie in der Abteilung Weiterverarbeitung Musik hören, ist dies nur über einen mp3-Player gestattet. An allen anderen Arbeitsplätzen darf keine Musik über Kopfhörer gehört werden.
Keltern, 28. Juni 2023
gez. Personalbüro